Jeder Schaden der mit Schimmel oder Feuchte zusammenhängt, kann unangenehme Folgen haben. Diese Folgeschäden sind in der Regel viel schlimmer als der tatsächliche Schaden. Um diese zu unterbinden, machen wir Ihnen gerne eine Empfehlung zur Schadensbeseitigung, unter Berücksichtigung der Verordnungen und Vorschriften. Bei Schimmel und Rückbau gehört natürlich eine Gefährdungsbeurteilung mit den nötigen Maßnahmen mit zur Empfehlung.